Closed Shop für Kapazitätsreserven

Die Erneuerbaren Energien liefern uns viel Energie, nur nicht immer dann, wenn wir ihn brauchen. Deshalb ist das Aufbauen und Anbieten von Reservestromkapazitäten ein wichtiges Element der Energiewende und soll den Strommarkt absichern. Lange haben wir auf die Regelungen dafür warten müssen. Jetzt sind sie da.

Aber die Veröffentlichung der  Standardbedingungen (für 1.10.2020 – 30.09.2022) enttäuscht und lässt viele Energieerzeuger und -nutzer sowie ganze Wirtschaftszweige außer Acht. Denn sie bezieht sich auf die bekannten Akteure der Energiewirtschaft, wie Kraftwerks- und Speicherbetreiber, aber auch Anbieter regelbarer Lasten. Diese kennen nun die neuen Bedingungen wie zum Beispiel Vergütung, Vertragsstrafen oder Verfügbarkeit der Reserveanlagen für die Ausschreibung von zwei Gigawatt (GW) Kapazität der Reserve. Alle Regeln basieren noch auf dem Strommarktgesetz von 2016.

Bedingungen sind nicht smart

Die veröffentlichten Standardbedingungen lassen die Kapazitäten der Stromkaftwerke weiter anwachsen und benachteiligen die Industrie, die als Anbieter regelbarer Lasten durch die Ausrichtung auf konventionelle Kraftwerke benachteiligt werden. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hat dies bereits bemängelt.

Dabei können moderne Industriebetriebe mit flexiblen Energiekonzepten ihren Bedarf ganz smart an die Stromverfügbarkeit im Netz anpassen und dadurch Kapazitätsengpässe der Übertragungsnetzbetreiber ausgleichen. Laut BNE hat diese Möglichkeit in den Standardbedingungen jedoch keine faire Wettbewerbschance und wird damit nicht zum Zuge kommen.

Damit verliert der Strommarkt ein zukunftsfähiges und flexibles Instrument, Kapazitäten und Nachfrage aufeinander abzustimmen, ein Fehler zum Nachteil der Großkunden aus der Industrie.

Bevorzugung der Kraftwerke zum Nachteil der Industrie

Stattdessen werden die 2 Gigawatt der Kapazitätsreserve wiederum von Kraftwerken zur Verfügung gestellt werden, wie auch die drei weiteren staatlichen Reservepools:

Die Netzreserve, die Ungleichgewichte im Winterhalbjahr zwischen den nördlichen und südlichen Netzen ausgleichen soll und laut Bericht der Bundesnetzagentur 5,1 Gigawatt  und bis 2022 10,6 Gigawatt beträgt.

So genannte Netzstabilitätsanlagen mit 1,2 Gigawatt Kapazität. Im Oktober 2022 soll die erste der spöttisch „Seehofer-Kraftwerke“ genannten 300-Megawatt Gasturbinen betriebsbereit sein, um im Süden des Landes bei Notsituationen einzuspringen. Den Bericht dazu hat die Bundesnetzagentur 2017 veröffentlicht.

Mit der Sicherheitsbereitschaft werden acht Braunkohleblöcke an fünf Standorten bereit gehalten, um bei Bedarf mit ingesamt 2,7 Gigawatt bei Stromknappheit in Betrieb zu gehen. Mit geringer Wahrscheinlichkeit, da eine lange Vorlaufzeit notwendig ist und die Standorte im gut mit erneuerbaren Energien versorgten Norden zu finden sind. Den Evaluierungsbericht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai dieses Jahre veröffentlicht.

Damit fördert die Ausschreibung für staatlich mitfinanzierte Kapazitätsreserve die alten Energieindustrien. Sie hat einen „Closed Shop“ gestaltet und berücksichtigt die technischen Möglichkeiten von Prosumern nicht. Neue Speichertechnologien bleiben damit außer Acht und werden nicht angereizt. Innovation sieht anders aus!

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