Stillstand bei der Systemintegration

Die Systemintegration Erneuerbarer Energien ist eine Herausforderung. Und sie steht still. Wenn sie die Verbraucher auch entlasten soll, ist sie zudem eine Herausforderung. Nun liegt der Entwurf der „Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen -InnAus VuÄndV“, des Bundeswirtschaftsministerium vor. Er enttäuscht und ist kein Impuls für Innovationen. Zudem gilt die Verordnung nur kurz. Das macht den Stillstand in Sachen Energiewende wieder deutlich.

In der Verordnung sind fixe Marktprämien vorgesehen. Die führen sicher nicht zur Verbraucherentlastung. Die Zuschlagsbegrenzungen schaden hingegen dem Wettbewerb. Das kritisiert auch der  Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE).

Die Ausschreibungskonzepte sind genausowenig innovativ. Technische Innovationen scheinen nicht gewünscht, schreibt auch der Bundesverband Erneuerbare Energien (bee) in seiner Stellungnahme.

Hinzu kommt die Verschiebung der ersten danach geregelten Auktion über eine Gesamtmenge von 250 Megawatt. Zur Durchführung hätte die Verordnung bis Ende Juli 2019 in Kraft treten müssen. Nun soll der neue Termin von der Bundesnetzagentur festgesetzt werden, sobald alle Verfahren zur Anhörung und Abstimmung durchgeführt sind. Die nächsten Auktionen sind am 01. September 2020 über 400 Megawatt und am 01. September 2021 über 500 Megawatt geplant, danach tritt die Verordnung schon wieder ausser Kraft.

Die begrüßenswerte Idee mit den Zielen „Netzdienlichkeit und Flexibilisierung durch Hybridisierung“, „Reduktion von Flächennutzungskonflikten“ sowie „Stärkung der Sektorenkopplung“ wird mit diesem Referentenentwurf bereits zu Grabe getragen. Dabei ist die Notwendigkeit, das System zu modernisieren, zu flexibilisieren, besonders netz- oder systemdienliche Lösungen zu fördern, unumstritten. 

Lösungsansätze bieten die umfangreichen Stellungnahmen der Verbände und Organisationen. Eine Innovation wäre, wenn die Bundesregierung sich dieser Ideen einmal annehmen würde.

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