Kreislaufwirtschaft, Unkategorisiert / 07.10.2018

Recycling ist nicht gleich Upcycling, aber genau das ist gesetzliche  Pflicht. Ein Erklärungsversuch: Eine Verwertungsmaßnahme von Abfall ist so auszuwählen, dass Mensch und Umwelt am besten geschützt werden. Vorsorge- und Nachhaltigkeitsgrundsatz sollen dabei im Einklang sein. Der Ersatz des stofflichen und energetischen Potentials bestimmt dabei den Erfolg. So steht es im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Im Leitfaden des Bundesumweltministeriums liest sich die Formulierung noch komplizierter. Danach ist eine hochwertige Ausgestaltung der Verwertungsverfahren insbesondere bei einer „Kaskadennutzung“ nach§ 8 Abs. 2 S. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) anzunehmen. Abfälle können durch „mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche...

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